25.02.2014
Kategorie: Steuern, Recht, Personal, Top-News
Von: Martin Wendlandt

Bußgelder an Fahrer sind steuerpflichtiger Lohn?

Ein Spediteur übernahm die Bußgelder, die die Fahrer für die Überschreitung der Lenkzeiten bekommen hatten. Das Finanzamt sah darin eine steuerpflichtige Entlohnung. Der Unternehmer argumentierte, die Fahrer hätten im unternehmerischen Interesse gehandelt. Die Sache ging bis vor den Bundesfinanzhof.


Foto: benjaminnolte/Fotolia

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Dieser entschied, dass es nicht im Arbeitgeberinteresse liegen könne, die Bußgelder für Verstöße der Fahrer gegen geltende Vorschriften zu übernehmen. Zudem könne es keinen Steuerbonus auf Bußgelder geben. Damit ist der Bundesfinanzhof von früherer Rechtsposition abgewichen. Da hatte nämlich ein Spediteur die Bußgelder fürs Falschparken übernommen. Das war dann kein steuerpflichtiger Lohn.

Die neue Entscheidung (VIR 36/12) ist übel, wird sie doch die Bereitschaft der Fahrer, auch mal Fünfe gerade sein zu lassen, stark reduzieren. Die Fälle, in denen die Überschreitung des Zeitfensters teurer ist als das Bußgeld für die Lenkzeitüberschreitung, sind nun mal an der Tagesordnung. Also muss der Unternehmer die Knöllchen so auszahlen, dass der Fahrer keinen Nachteil hat. Das wird dann aber unglaublich teuer, weil die Bußgeldsumme dann Nettolohn ist.  Gibt es andere Lösungen?