11.07.2019
Kategorie: Sonstige News, Top-News
Von: Martin Wendlandt

Wer nichts wird, wird Berater!

Dieser Spruch stammt aus einer Zeit, in der es an jeder Ecke eine Kneipe gab. Damals hieß es: »Wer nichts wird, wird Wirt«. Ehemalige Führungskräfte, zumal wenn sich deren Stellensuche, aus welchen Gründen auch immer, schwierig gestaltet, wagen den Weg in die Selbständigkeit, gehen mit einer Homepage in den bisher nicht geschützten Beruf des Unternehmensberaters und überbrücken, zumindest formal, so die Zeit bis zur Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses.


Wer nichts wird, wird Berater? Unternehmensberater ist keine geschützte Berufsbezeichnung. (Foto: airdone / Fotolia.com)

Wer nichts wird, wird Berater? Unternehmensberater ist keine geschützte Berufsbezeichnung. (Foto: airdone / Fotolia.com)


In welchen Fällen kann sich die Stellensuche für eigentlich qualifizierte Bewerber schwierig gestalten? Zumeist ist der Ruf des letzten Arbeitgebers das Problem. Es kann aber auch sein, dass der Bewerber sich bei einem renommierten Arbeitgeber einen negativen Ruf erworben hat. Auch kann es sein, dass beide Fälle zusammentreffen, dass nämlich der letzte Arbeitgeber einen schlechten Ruf hat und der Ruf des Bewerbers bei einem anderen ehemaligen Arbeitgeber nicht ohne »Aber« ist. Weiterhin kann es sein, dass der Bewerber sich selbst falsch einschätzt und überzogene Verdienstvorstellungen hat. In diesem Fall treffen drei Negativmerkmale zusammen.

Besonders schwierig wird es, wenn der Stellensuchende leitend beim letzten Arbeitgeber tätig war und dieser Insolvenz anmelden musste.

Wenn folglich die Stellensuche sich als schwierig zu gestalten abzeichnet, macht man sich selbständig, wird Unternehmensberater. Eine nette, vielversprechende Homepage ist schnell gezimmert, Beispiele gibt es ja genügend.

Man muss nur genügend Wortakrobatik betreiben. Ein Beispiel: So wird aus der Werbeaussage »wir arbeiten nach den Berufsgrundsätzen des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU)« die fromme Aussage »Dabei entsprechen unsere Beratungsansätze den Grundsätzen der Branche.«  Da werden aus den Berufsgrundsätzen die Beratungsansätze, na, das verstehe wer will.

Holt sich ein Unternehmer einen Berater ins Haus, so setzt das Vertrauen voraus. Dieses muss man aber erwerben und bewahren. Bevor man also einen externen Berater ins Haus holt, sollte man zuerst klären, ob seine Weste weiß ist und er über die notwendige Fach- und Branchenkenntnis verfügt. Geradezu zwingend ist es, dass der Unternehmensberater ein ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Nun teilt der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater zum aktuellen BDU-Geschäftsklimaindex mit, dass dieser von 102,3 auf 98,7 gefallen ist, dem niedrigsten Wert seit 2016.  Die Berater spüren unmittelbar die nachlassende Konjunktur. Was wundert es, wenn die Zahl der Werbeschreiben mit bunten Versprechungen und die unaufgeforderten Anrufe von Beratern zunehmen. Allein die Sanierungsberater freuen sich über eine steigende Nachfrage. Hier sind im Übrigen die Banken und sonstigen Kreditgeber die Auftraggeber, zumindest sind sie es, die den Unternehmer auffordern, sich seriöse Berater ins Haus zu holen.